So rüsten Sie von Leuchtstoffröhren auf LEDs um
Es besteht Handlungsbedarf: T8-Leuchtstoffröhren sind seit September 2023 verboten
Die Weiterentwicklung der LED-Technologie schreitet voran, sodass mehr und mehr ältere Lampentypen in Sachen Effizienz hinter die LEDs zurückfallen. Nachdem die Glüh- und die Halogenlampen überholt worden sind, geraten nun die Leuchtstoffröhren ins Hintertreffen – insbesondere auch die weitverbreiteten Leuchtmittel vom Typ T8. Warum Sie das Ersetzen von Leuchtstoff- durch LED-Röhren jetzt planen sollten, welche Vorteile Sie daraus ziehen und was Sie für eine reibungslose Umrüstung beachten müssen, erläutern die Beleuchtungs-Spezialisten von BRACK.CH auf dieser Seite.
Das Wichtigste in Kürze
Gründe für den baldigen Austausch von Leuchtstoffröhren durch LEDs
- Die Effizienzgrenzwerte für Leuchtmittel werden laufend erhöht
- Die weitverbreiteten T8-Leuchtstoffröhren sind ab September 2023 nicht mehr zugelassen
- Immer effizientere LED-Röhren (LED-Tubes) kommen auf den Markt
- Durch die Umrüstung reduzieren Sie Ihre Stromkosten
- Sie schonen die Umwelt
- Sie erhalten flackerfreies Licht
- Die Helligkeit schwankt nicht mit der Raumtemperatur
- Dank der Langlebigkeit der LEDs reduzieren Sie den Unterhaltsaufwand
- Die Anlage ist rasch amortisiert
- Es resultiert ein finanzielles sowie ein ökologisches Plus
Warum jetzt umrüsten?
Änderung der gesetzlichen Anforderungen
Die europäischen Länder inklusive der Schweiz und Liechtenstein verfolgen das Ziel, im Sinne des Umweltschutzes den Energieverbrauch zu reduzieren, wo dies technisch möglich ist. Die Gesetzgeber beobachten deshalb die technische Entwicklung und setzen in verschiedenen Bereichen neue Effizienz-Grenzwerte, die zur Folge haben, dass nur noch die sparsamsten Produkte auf dem Markt zugelassen sind. Streng genommen werden ältere Technologien nicht verboten: Meist können damit schlicht die Grenzwerte nicht mehr unterschritten werden, während dies mit neueren Technologien spielend erreicht wird. Im Bereich der Leuchtmittel betreffen die Anpassungen unter anderem die Leuchtstoffröhren, die mittlerweile punkto Effizienz hinter die LED-Leuchtmittel zurückgefallen sind.
Stufenweise Anpassung der Grenzwerte
Einzelne Typen von Leuchtstoffröhren – so etwa Kompaktleuchtstofflampen mit Zweistiftsockel sowie der Typ T2 (die sogenannten Spaghetti-Lampen) – sind aufgrund neuer Grenzwerte schon seit 2021 nicht mehr auf dem europäischen Markt. Weitaus grössere Auswirkungen werden allerdings die gesetzlichen Anpassungen haben, die am 1. September 2023 in Kraft treten: Diese haben zur Folge, dass auch die Leuchtstoffröhren vom Typ T8 faktisch verboten werden; für defekte Leuchtmittel dieses Typs werden spätestens ab dann keine baugleichen Ersatzprodukte mehr verfügbar sein. Noch immer sind diese aber sowohl im gewerblichen als auch im Privatbereich weit verbreitet.
Vorteile der Umrüstung für den Verbraucher/die Verbraucherin
Ist Ihre Beleuchtung sowieso schon in die Jahre gekommen, dann ist der ideale Zeitpunkt für eine Umrüstung gekommen: Setzen Sie ab sofort auf die langlebige LED-Technologie, anstatt weiterhin laufend defekte Leuchtstoffröhren ersetzen zu müssen. Nebst dem, dass Sie Einsparungen in den Bereichen Verbrauch und Unterhalt erzielen, profitieren Sie zudem nach der Umrüstung von flackerfreiem Licht, dessen Stärke nicht mit der Umgebungstemperatur schwankt. Selbst für den Fall, dass Ihre Leuchtstoffröhren-Beleuchtung noch neu und einwandfrei ist, kann die Umstellung auf LED-Tubes kaum zu früh erfolgen – denn durch die merklichen Einsparungen beim Energieverbrauch amortisiert sich die Umrüstung rasch. Je nach Ihren Voraussetzungen werden Sie den ausschliesslichen Ersatz der Leuchtmittel oder aber den Austausch der ganzen Leuchten favorisieren; erfahren Sie unten mehr über die Argumente für die eine oder die andere Lösung.
So klappt die Umrüstung reibungslos
Option 1: Austausch der kompletten Leuchten
Weshalb gleich die ganzen Leuchten ersetzen, wenn das Ziel bloss darin besteht, bei den Leuchtmitteln auf eine neue Technologie umzustellen? Verschiedene Faktoren sind zu bedenken: Haben Sie bisher Leuchtstoffröhren in Verbindung mit reflektierenden Gehäusen verwendet, dann eignen sich diese nicht optimal für die Verwendung mit LED-Röhren derselben Lichtstärke – denn LED-Tubes strahlen nicht wie Leuchtstoffröhren rundum, sondern nur in einem begrenzten Winkel nach unten. Die Reflektoren werden also überflüssig, wenn nicht gar störend. Gehäuse für T8-Röhren sind separat erhältlich; entscheiden Sie sich jedoch für Lichtleisten, bei denen das Leuchtmittel sowie das Vorschaltgerät schon eingebaut sind, dann ersparen Sie sich mögliche Kompatibilitätsprobleme zwischen diesen zwei Komponenten und erhalten eine Komplettlösung mit optimal aufeinander abgestimmten Bauteilen. Sie handeln damit keineswegs ökologisch verantwortungslos: Produkte, bei denen die untrennbare Integration aller Komponenten nicht begründbar und vertretbar ist, sind gar nicht zugelassen. Dank der langen Lebensdauer von LEDs hält sich auch der Unterhaltsaufwand für das Ersetzen von Leuchten in Grenzen. Die folgenden Lichtleisten empfehlen Ihnen die Beleuchtungs-Spezialisten von BRACK.CH:
- KrafterLichtleiste 150 cm, 55 W, Weiss
- Betriebsart: Netzbetrieb
- Dimmbar: nicht dimmbar
- Farbwiedergabeindex CRI: 80
- Lichtfarbe: Neutralweiss
- Lichtausbeute: 130 lm/W
- Gesamtleistung: 55 W
Gesamtleistung: 55 W
Artikel-Nr. 1443095 - LedvanceLichtleiste LED Switch Batten, 30 cm, 4W, 3000 K
- Betriebsart: Netzbetrieb
- Dimmbar: nicht dimmbar
- Farbwiedergabeindex CRI: 80
- Lichtfarbe: Warmweiss
- Lichtausbeute: 110 lm/W
- Gesamtleistung: 4 W
Artikel-Nr. 1285021
Option 2: Austausch der Leuchtmittel
Verfügen Sie über eine Beleuchtungsanlage mit T8-Gehäusen ohne störende Reflektoren, dann können Sie in Betracht ziehen, nur die Leuchtmittel auszutauschen und LED-Röhren in die bestehenden Gehäuse einzusetzen. Die Vorteile: Sie profitieren von einer grösseren Auswahl bei den Leuchtmitteln, und ausserdem ist das Ersetzen defekter Leuchtmittel auch ohne Elektriker-Fachkenntnisse jederzeit problemlos möglich. Allerdings müssen Sie wissen, was für Vorschaltgeräte in den Gehäusen integriert sind, und sich vor der Umrüstung je nachdem über die Kompatibilität informieren. So gehen Sie vor:
Bei Gehäusen mit elektronischem Vorschaltgerät (EVG):
Neuere Anlagen mit Leuchtstoffröhren sind in der Regel mit elektronischen Vorschaltgeräten ausgestattet. In diesem Fall müssen Sie sich informieren, um was für Modelle es sich genau handelt. Die Philips-Kompatibilitätsliste gibt Auskunft darüber, was für Typen von LED-Röhren mit welchen Vorschaltgeräten kompatibel sind; aufgelistet sind sämtliche in Europa verbreiteten Geräte diverser Hersteller. Stellen Sie sicher, dass Sie einen kompatiblen Röhrentyp wählen – einige vielseitig einsetzbare LED-Tubes aus dem grossen Philips-Sortiment bei BRACK.CH präsentieren wir Ihnen unten. Bei grösseren Anlagen sollten Sie zudem einen Elektriker herbeiziehen, um überprüfen zu lassen, ob Schalter, Relais und Sicherungen den hohen Einschaltströmen standhalten, die beim Betrieb von LEDs an elektronischen Vorschaltgeräten auftreten. Haben Sie die nötigen Voraussetzungen geschaffen und kompatible Leuchtmittel erworben, dann ist der Austausch leicht bewerkstelligt, wie die folgende Grafik veranschaulicht:
Bei Gehäusen mit konventionellem Vorschaltgerät (KVG/VVG):
Sind die Gehäuse Ihrer Leuchtstoffröhren noch mit konventionellen Vorschaltgeräten ausgestattet, dann entfällt die Kompatibilitätsprüfung, jedoch müssen Sie unbedingt den Starter durch einen Dummy ersetzen. Bei allen LED-Tubes von Philips, die sich für die Verwendung mit einem KVG/VVG eignen, gehört dieser zum Lieferumfang des Leuchtmittels. Im Übrigen ist der Austausch keine Hexerei; gehen Sie folgendermassen vor:
Entscheiden Sie sich gegen Lichtleisten mit integrierten LEDs (siehe oben) und für Leuchtmittel, die Sie jederzeit selbst austauschen können, dann werden Sie bei BRACK.CH im Sortiment von Philips Professional fündig. Beachten Sie, dass nebst LED-Röhren, die sich sowohl mit elektronischen als auch mit konventionellen Vorschaltgeräten betreiben lassen, auch solche im Angebot sind, die nur entweder im Verbund mit einem KVG/VVG oder aber einem EVG eingesetzt werden können. Daneben sind ausserdem Hochvolt-taugliche Leuchtmittel erhältlich (für die ausschliessliche Installation gemäss den Sicherheitsanforderungen des Bundes). Für alle drei Einsatzzwecke haben unsere Beleuchtungs-Spezialisten passende Produkte für Sie herausgesucht; folgen Sie den untenstehenden Links, erfahren Sie mehr über die Eigenschaften der Leuchtmittel und entdecken Sie bei BRACK.CH weitere Produkte für die Umrüstung von Leuchtstoffröhren auf LEDs.