Die Marke Bimbosan
Ganze Generationen sind mit Produkten aus dem Hause Bimbosan gross und stark geworden. Bereits seit dem Jahre 1932 produziert die Marke Spezial-Kindernährmittel, von der ersten Minute an bis heute im eigenen Schweizer Werk. Nicht nur das Wohlbefinden der Babys liegt dem Unternehmen ganz besonders am Herzen: Durch die Vergabe von Grossaufträgen an regionale Partner soll auch die lokale Wirtschaft gestärkt werden. Flexibilität und Innovationskraft gelten als elementare Grundpfeiler der eigenen Philosophie. In den letzten Jahren brachte Bimbosan eine Vielzahl weiterer Produktideen, wie beispielsweise die beiden Snacks Maisis und Viogis, auf den Markt, um das Leben von Eltern und Kindern weiterhin zu bereichern. Bei der Fertigung achtet Bimbosan selbstverständlich auf die Verwendung von biologischen Rohstoffen. Als eine der ersten Marken weltweit setzt Bimbosan zudem auf umweltfreundliche Nachfüllbeutel. Was für die Schweizer Kleinkinder gut ist, wird wohl kaum für den Rest der Welt verkehrt sein: Deshalb verkauft Bimbosan mittlerweile seine Leckereien auch weltweit.
CH BIO
Zwischen der Schweizer Bio – und der EU Bio Verordnung gibt es nur geringe Unterschiede. Die Schweiz ist aufgrund des Äquivalenzabkommens zu regelmässigem Nachvollzug der EU Bio Verordnung verpflichtet. Die Kennzeichnung «biologisch», «ökologisch» oder schlicht «Bio» zeigt, dass mindestens 95% der Rohstoffe des Produktes aus biologischem Anbau stammen. Der Kauf eines Bio-Produktes unterstützt den Bauern bei einer umwelt- und ressourcenschonenden Bewirtschaftung:
Berücksichtigung natürlicher Kreisläufe und Prozesse. Hohe Naturbelassenheit und Qualität der Produkte. Minimale Belastung von Boden, Luft und Wasser. Förderung der Biodiversität und artgerechter Tierhaltung. Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderter Organismen.
Kein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen. Im Gegensatz zur EU muss in der CH jedoch der gesamte Betrieb biologisch bewirtschaftet werden. Es gilt der Begriff der Gesamtbetrieblichkeit. In der EU können auch nur einzelne Produktionsbereiche ökologisch ausgerichtet und zertifiziert sein.