Brack Logo

Neues Gesetz für RC-Flugmodelle

23.08.2019

Ab Mitte 2020 führt die Schweiz neue gesetzliche Bestimmungen fürs Pilotieren eines RC-Flugmodells ein. Was ist jetzt bereits bekannt und was kommt diesbezüglich auf uns zu? Wir haben mit Roger Strebel von SafeDroneFlying.aero gesprochen.

Gesetzliche Bestimmungen für unbemannte Fluggeräte ab Mitte 2020

Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt gestern bekanntgegeben hat, wird die Schweiz die neuen Luftfahrtvorschriften der Europäischen Union aufgrund des bilateralen Luftverkehrsabkommens ab dem 1. Juli 2020 übernehmen. Zu beachten ist, dass gewisse Feinheiten bezüglich den neuen Regeln noch nicht final geklärt sind, weshalb dieser Beitrag nur bisher bekannte Sachverhalte aufzeigt. Die zuständigen Behörden arbeiten daran, noch anstehenden Regulierungsbedarf zu klären. Dazu gehört beispielsweise auch das Einrichten von Infrastrukturen, wie sie für eine Registrierung von Piloten und Fluggeräten notwendig sind. Da Du als begeisterter Modellflieger oder Multikopterpilot von den neuen Bestimmungen direkt betroffen sein wirst, wollen wir Dich über die bisher bekannten Neuerungen orientieren. Wir haben zu diesem Zweck mit Roger Strebel gesprochen, der die Plattform SafeDroneFlying.aero verantwortet. Aufgrund seiner Tätigkeit verfügt Roger über ein gutes Netzwerk und das entsprechende Fachwissen, um unsere Fragen zu beantworten. Um den Text etwas zu vereinfachen, haben wir den Begriff UAS (unmanned aircraft system) mit dem Wort Fluggerät ersetzt.

Vielen Dank, Roger, dass wir dich zu diesem Thema interviewen dürfen. Nun zur ersten Frage:

blog-malu-Neues Gesetz für RC-Flugmodelle-Bild02.png

Modellflugzeuge, Modellhelikopter und Multikopter sind rechtlich gesehen alle UAS (unbemannte Fluggeräte). Es gelten für alle Typen grundsätzlich die gleichen Bestimmungen.

Bringen die neuen Regeln Vorteile mit sich?

Bisher waren die Regeln innerhalb Europa uneinheitlich, und es war nicht einfach, die in anderen Ländern geltenden Regeln in Erfahrung zu bringen. Die neuen Bestimmungen sollen überall in Europa angewendet werden. Damit können unbemannte Fluggeräte in der ganzen EU unter gleichen technischen und gesetzlichen Bedingungen eingesetzt werden. Im Grunde genommen handelt es sich um Regeln wie wir diese auch im Strassenverkehr kennen. Diese neuen allgemeinen Leitplanken gelten überall, zusätzlich wird es aber auch nationale Bestimmungen geben, vergleichbar mit länderspezifischen Tempolimits. Wie im Strassenverkehr bedarf es ab 2020 einer Art «Flugprüfung», der so genannten «Registrierung UAS Steuerer». Hierzu muss ein Onlinetest erfolgreich absolviert werden, der das Verständnis von Grundwissen überprüft. Der Test ist allerdings gebührenpflichtig, weil administrativer Aufwand entsteht.

Ist das Abzocke am Modellbauer?

Nein, ist es nicht. Diese Bestimmungen dienen dazu, die Sicherheit für alle Nutzer des Luftraums zu erhöhen. Fehlendes Wissen ist oft Ursache von Zwischenfällen – im schlimmsten Fall gefährlicher Unfälle. Solche können nur vermieden werden, wenn alle Beteiligung sich ihrer Verantwortungen und Pflichten bewusst sind und die geltenden Bestimmungen einhalten. Dies war bisher leider nicht immer der Fall. Es ist beispielsweise auch vorgesehen, dass Modellpiloten, sofern ihre Vereine gewisse Anforderungen erfüllen, automatisch und ohne zusätzliche Kosten und Gebühren registriert werden können.

Kannst Du uns etwas über die verschiedenen Kategorien sagen und welche die zugehörigen Rahmenbedingungen sind?

Das Regelwerk unterscheidet so genannte CE-Klassen, die eng mit dem Abfluggewicht des Fluggerätes und technischen Anforderungen verknüpft sind. Zusätzlich existieren Unterkategorien, die beschreiben, wie und wo das Fluggerät betrieben werden darf. Letztlich werden Anforderungen an den Piloten gestellt, der das Fluggerät bedient. Hierbei besteht ein sehr grosser Unterschied zwischen den Anforderungen an Piloten der Kategorien OPEN oder SPECIFIC. Aufgrund dieser Anforderungen werden sich die meisten privaten Modellpilot*innen innerhalb der Leitplanken der OPEN-Kategorie bewegen.

Liegt das Abfluggewicht unter 250 Gramm (C0 oder privat gebautes Modell) besteht keine Registrierungspflicht für den Piloten. Liegt das Abfluggewicht höher, wird eine Registrierung des Piloten zwingend erforderlich.

Welche Bestimmungen gelten für die Kategorie OPEN?

Grundsätzlich kann jedes Fluggerät bis 25 kg nach den Regeln der Kategorie OPEN genutzt werden. Entscheidend ist, dass sich das Fluggerät in eine der definierten Klassen einstufen lässt, selbst hergestellt oder vor dem ersten Juli 2022 in den Verkehr gebracht wurde. Ebenfalls zu beachten sind die Vorschriften, die die Unterkategorien A1–A3 mit sich bringen.

  • Der Flug findet in sicherer Entfernung zu Personen und nicht über Menschenansammlungen statt.
  • Flug findet innerhalb der Sichtweite statt, wobei ein Beobachter bei FPV-Flügen neben Dir die Beobachtung übernehmen und im Notfall in die Steuerung eingreifen kann.
  • Es werden keine gefährlichen Güter transportiert.
  • Es werden keine Objekte vom Fluggerät abgeworfen.
  • Die Flughöhe beträgt maximal 120 Meter (gemessen senkrecht zur Erdoberfäche).

Je mehr ein unbemanntes Fluggerät wiegt und je mehr Menschen sich darunter befinden können, desto strenger die jeweiligen Bestimmungen.

blog-malu-Neues Gesetz für RC-Flugmodelle-Bild03_Schema_Regelwerk.png
Folgende Regeln gelten bezüglich sicherem Abstand zu nicht involvierten Personen. Ohne Low-Speed-Modus muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden. Empfohlen ist ein Abstand, der mindestens der Flughöhe des Fluggeräts entspricht (1:1-Regel). Mit Low-Speed-Modus verringert sich der Abstand auf mindestens 5 Meter.

N/a = nicht anwendbar respektive nicht erforderlich

Warum gibt es überhaupt eine Kategorie SPECIFIC?

Wenn die Vorschriften der Kategorie OPEN nicht eingehalten werden können oder beispielsweise eine höhere maximale Flughöhe notwendig wird, können Ausnahmebewilligungen durch die Behörden erteilt werden. Genaue Prozesse werden noch ausgearbeitet. Wer jedoch ein Fluggerät der spezifischen Kategorie bewegen will, benötigt eine ganze Reihe zusätzlicher Kenntnisse. Hierzu ein Auszug:

  • Anwendung von Betriebsverfahren
  • Umgang mit Luftfahrtkommunikation
  • Beherrschen der Flugroute und der Automatisierung
  • Führung, Teamarbeit und Selbstmanagement
  • Problemlösung und Entscheidungsfindung
  • Lageerfassung
  • Bewältigung der Arbeitsbelastung
  • Koordinierung und Übergabe
  • Prozedere erklären bei grenzüberschreitendem Einsatz
  • Registrierungspflicht

Weitere Informationen zu geltenden und künftigen Bestimmungen findest Du unter: safedroneflying.aero

Entdecke das RC & Modellbau Sortiment auf BRACK.CH: Im Shop ansehen

Multikopter bei BRACK.CH

    Maurice Lüscher

    BRACK.CH Specialized Sales

    Ich bin bei BRACK.CH als Specialized Sales tätig. Industrielle Drohnen eröffnen vielseitige Möglichkeiten und verbinden traditionelle Arbeitsmethoden mit modernster Technik. Die Anwendungen reichen von der Inspektion, Thermografie und Leckortung bis hin zum Modelling und der Kartografie. Diese Bandbreite an Möglichkeiten fasziniert mich sehr und es kommen ständig neue Anwendungen mit dazu. Mit meinen Texten möchte ich neue Ideen und Chancen mit Ihnen teilen.

    Alle Beiträge des Autors anzeigenicon/arrowRight
    ,
    FacebookLinkedinRedditXWhatsapp