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Neues Gesetz für RC Flugmodelle – Das Update

29.07.2020

Bisher haben sich die Rahmenbedingungen für Piloten von Ferngesteuerten Fluggeräten nicht verändert. Die Einführung der neuen gesetzlichen Bestimmungen für Piloten von ferngesteuerten Flugmodellen war ursprünglich für den 1. Juni 2020 vorgesehen. Aufgrund der COVID-19 Pandemie wird sich diese Einführung nun mindestens um ein halbes Jahr verschieben. Dies hat die zuständige EU Kommission entschieden. Somit bleiben die bisherigen Bestimmungen hierzulande bis auf weiteres bestehen. Das BAZL hat dies ebenfalls vor kurzem in einer Medienmitteilung kommuniziert. Spannend ist, dass zeitgleich ein FAQ Dokument zu häufigen Fragen in diesem Zusammenhang publiziert wurde. Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Dokument haben wir in diesen Beitrag aufbereitet. Wesentlich ist die erwartete Registrierungspflicht für die Piloten. Je nach CE-Klasse des Fluggerätes erfolgt diese Registrierung in Verbindung mit einer Wissensprüfung oder auch nicht.

Fokus der neuen Regeln

Grundsätzlich ist jedes Ferngesteuerte Fluggerät im rechtlichen Sinn ein so genanntes UAS (unmanned Aircraft System). Aus dem Fragen und Antworten Katalog des BAZL geht diesbezüglich etwas klarer hervor, dass die neuen Regeln vornehmlich für Piloten einer Drohne relevant sind. Der klassische Modellflugpilot erhält gewisse Sonderrechte, unter der Voraussetzung, dass dieser Pilot sein Hobby innerhalb einer vom SMV anerkannten Vereinsstruktur ausübt. Ist dies nicht der Fall, gelten die neuen Regeln ausnahmslos und für alle, die ein Ferngesteuertes Fluggerät pilotieren. (Vergleiche zusätzlich den Abschnitt: Welche Beschränkungen gelten für Modellflieger im FAQ)

Wesentliche Bestimmungen im Überblick

Grundsätzlich muss in Zukunft beachtet werden, dass die Regeln verschiedene CE- Klassen unterscheiden. Je nach CE-Klasse erfüllt ein Fluggerät gewisse technische Anforderungen welche im Wesentlichen mit dem Abfluggewicht in Zusammenhang stehen, aber nicht ausschliesslich. Bisher erhalten wir noch von keinem Hersteller verbindliche Angaben darüber, in welcher CE-Klasse die aktuellen Produkte eingestuft sein werden. Auf Anfrage hören wir jedoch, dass sich die Industrie mit den neuen Regeln befasst. Zusätzlich zu den CE-Klassen existieren Unterkategorien A1 – A3, die beschreiben, wie und wo das Fluggerät betrieben werden darf.

Letztlich werden mit den neuen Bestimmungen zusätzliche Anforderungen an den Piloten gestellt, der das Fluggerät bedient. In der Schweiz wird es drei Kategorien für den eigentlichen Betrieb ferngesteuerter Fluggeräte geben. Der wesentliche Unterschied sind die einzelnen Anforderungen an den Piloten und auch Vorgaben zu einem allfälligen Bewilligungsprozess, falls ein solcher notwendig ist. Die Begriffe wurden zwischenzeitlich eingedeutscht und man liest von einer offenen, einer speziellen und einer zulassungspflichtigen Kategorie. Die meisten privaten Modellpiloten und Modellpilotinnen bewegen sich innerhalb der Leitplanken der offenen Kategorie. Der klassische Modellflieger der in einem akkreditierten Verein organisiert ist, wird sich innerhalb der Leitplanken der speziellen Kategorie bewegen können.

CE-Klassen im Überblick

Liegt das Abfluggewicht unter 250 Gramm (C0 oder privat gebautes Modell) besteht keine Registrierungspflicht für den Piloten, ausser das Fluggerät verfügt über eine Kamera. Dann ist eine Registrierung des Piloten zwar erforderlich, es muss zu diesem Zweck aber kein Wissensnachweis in Form einer Prüfung abgelegt werden. Liegt das Abfluggewicht höher (C1-C4), wird eine Registrierung des Piloten sowie ein Wissensnachweis zwingend erforderlich. Die Tabelle verdeutlicht das Zusammenspiel zwischen CE Klasse und der Unterkategorien A1 bis A3.

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Wesentliche Bestimmungen für die offene Kategorie

Grundsätzlich kann jedes Fluggerät bis 25 kg nach den Regeln der offenen Kategorie genutzt werden. Entscheidend ist, dass sich das Fluggerät in eine der definierten CE Klassen einstufen lässt, selbst hergestellt oder vor dem ersten Januar 2023 in den Verkehr gebracht wurde. Ebenfalls zu beachten sind die Vorschriften, die die Unterkategorien A1–A3 mit sich bringen. Der Flug findet in sicherer Entfernung zu Personen und nicht über Menschenansammlungen statt. Der Flug findet innerhalb der Sichtweite statt, wobei ein Beobachter bei FPV-Flügen neben Dir die Beobachtung übernehmen und im Notfall in die Steuerung eingreifen kann. Es werden keine gefährlichen Güter transportiert. Es werden keine Objekte vom Fluggerät abgeworfen. Die Flughöhe beträgt maximal 120 Meter (gemessen senkrecht zur Erdoberfläche ausgehend vom Fluggerät).

Information und Kursangebote

Die Information und bestmögliche Ausbildung unserer Kunden gehört seit vielen Jahren zu einem integralen Bestandteil unseres Angebotes. So war BRACK.CH auch der erste Onlineshop überhaupt der seine Kunden in Zusammenhang mit Drohnen auf die Plattform Safedroneflying.aero aufmerksam gemacht hat. Dies mit dem Ziel die Kunden über ihre Rechte und Pflichten im Umgang mit Multikopter vor dem Kauf vollständig und umfänglich zu informieren.

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Unser erster Starterkurs für Drohnenpiloten fand am 18.06.2020 statt. Weiterführende Kurse bieten wir ab Ende 2020 unseren Kunden an.


Mit einem neuen Kursangebot für Drohnenpiloten bieten wir unseren Kunden nun die Möglichkeit sich Vorort über Regeln und Einschränkungen zu informieren und sich intensiv mit dem Thema auseinander zu setzen. Neben theoretischen Wissen steht auch die praktische Erfahrung im Zentrum der Ausbildung. Das neue Kursangebot reicht von Starterkurs Drohnenpilot bis hin zu Ausbildungen für Piloten welche industrielle Multikopter bedienen wollen. Ebenfalls geplant ist ein Kurs für Kunden, welche ein Registrierter Drohnenpilot werden wollen. Aufgrund der aktuellen Situation wird sich dieses Angebot allerding bis Ende 2020 verzögern, weil die entsprechende Plattform zur Registrierung noch nicht bereitsteht.

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Bereit für die gemeinsamen Flugübungen. Mavic Mini Schulungs- Multikopter

Aktuelle Ausschreibungen und Kursinhalte können Sie unter https://app1.edoobox.com/de/brack/Drohnenkurse jederzeit einsehen

- Informationen BAZL

FAQ BAZL

SMV

Maurice Lüscher

BRACK.CH Specialized Sales

Ich bin bei BRACK.CH als Specialized Sales tätig. Industrielle Drohnen eröffnen vielseitige Möglichkeiten und verbinden traditionelle Arbeitsmethoden mit modernster Technik. Die Anwendungen reichen von der Inspektion, Thermografie und Leckortung bis hin zum Modelling und der Kartografie. Diese Bandbreite an Möglichkeiten fasziniert mich sehr und es kommen ständig neue Anwendungen mit dazu. Mit meinen Texten möchte ich neue Ideen und Chancen mit Ihnen teilen.

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