Brack Logo

Neue Drohnenverordnung: Das sagt DJI dazu

03.11.2020

Drohnen sind in aller Himmel. Doch es gibt Verordnungen zu deren Gebrauch und wo und wie man sie fliegen darf. Nun nimmt mit DJI erstmals ein bekannter Hersteller Stellung zu den neuen Regeln, welche in Europa ab dem 01. Januar 2021 gültig sind.

Die neue europäische Drohnenverordnung wird voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten und in allen EU-Mitgliedsstaaten und Norwegen gelten. Noch nicht klar ist, wann die neuen Regeln auch in der Schweiz gelten werden. DJI ist Marktführer in der Entwicklung und Herstellung von Drohnensystemen, sowohl für Private wie auch industrielle Anwendungen. Wir hatten die Gelegenheit die neuen Bestimmungen direkt mit DJI zu besprechen und teilen die erhaltenen Informationen hier gerne mit Euch.

Wie ordnet DJI als Entwickler und Hersteller die neuen europäischen Regeln ein?

Diese neuen Regeln bieten zum ersten Mal einen harmonisierten Rahmen für die meisten europäischen Länder und werden den Drohnenpiloten helfen, ihre Drohnen in verschiedenen Gebieten zu den gleichen Bedingungen wie in ihrem Heimatland zu betreiben, unabhängig von Freizeit oder kommerziellen Zwecken. Dies wird die Flugsicherheit wirksam verbessern, die Zulassungsverfahren für Benutzer*innen vereinfachen, die persönliche und geschäftliche Anwendung erleichtern. Damit wird sich die Benutzererfahrung insgesamt verbessern.

Was sind die wesentlichen Aspekte der neuen Regeln?

Die neue Verordnung unterscheidet zwischen Kategorien mit niedrigem, mittlerem und hohem Risiko mit unterschiedlichen Anforderungen an Produkte und Betreiber*innen. Die am weitesten verbreitete Kategorie wird die offene Kategorie (niedriges Risiko) sein. Diese wird durch das so genannte CE-Kennzeichnungsverfahren (European Conformity) verwaltet. Die neuen CE-Kennzeichnungen definieren unter anderem, welche Art von Drohnen (nach Gewicht kategorisiert) in welcher Art von Umgebung (über, in der Nähe oder entfernt von Menschen) geflogen werden dürfen.

blog-malu-dji-stellungnahme2.jpg
Die neuen Bestimmungen wirken sich unterschiedlich auf die Verwendung einzelner Drohnen aus.

Welche Möglichkeiten haben bestehende DJI-Kunden die neue Verordnung einzuhalten?

Die Einzelheiten der neuen CE-Kennzeichnungsstandards werden durch die Behörden noch festgelegt. DJI arbeitet aktiv mit den Behörden zusammen, um zu entscheiden, welche vorhandenen Drohnenmodelle rückwirkend neue CE-Kennzeichnungen erhalten können. Sobald die Standards festgelegt wurden, werden alle neuen Drohnenmodelle die neuen CE-Kennzeichnungsstandards erfüllen. Die ausgeführten Regeln für die offene Kategorie stützen sich auf die Version 3.0 des Dokuments: «Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Drohnenregelung» des Bundesamts für Zivilluftfahrt vom 17.09.2020. Die maximale Flughöhe beträgt in jedem Fall 120 Meter senkrecht über Grund.

1. Drohnen mit neuer CE Kennzeichnung

blog-malu-dji-1.jpg

    2. Drohnen ohne CE Kennzeichnung bis Januar 2023

    blog-malu-dji-2.jpg

    3. Drohnen ohne CE Kennzeichnung ab Januar 2023

    blog-malu-dji-3.jpg

    Welches sind die weiteren Ziele von DJI in Bezug auf die neuen europäischen Regeln?

    Als Branchenführer ist DJI bestrebt, den Verbrauchern die besten Produkte und Dienstleistungen zu bieten. DJI wird weiterhin beste Produkte für Verbraucher im Freizeit- und Geschäftsbereich entwickeln.

    Wir bedanken uns bei DJI für die gemachten Erklärungen und Ausführungen.

    Ergänzungen zum Stand der Bestimmungen per 29.10.2020 in der Schweiz

    Bis auf Weiteres werden in der Schweiz weiterhin die bisherigen Bestimmungen für Drohnen und andere RC- Flugmodelle gelten. Es kann daher sein, dass die Einführung und auch die damit verbundenen Übergangsfristen in der Schweiz anders sein werden. Zurzeit wird im Parlament eine Motion behandelt, die den Bundesrat beauftragt, «bei der Übernahme der Verordnung 2019/947 den traditionellen Modellflug auszunehmen und unter nationalem Recht zu belassen». Je nach Ausgang dieser Beratungen kann es zu einer weiteren Verzögerung kommen, da die Verordnung EU (2019/947) keine Unterscheidung zwischen Drohnen und Modellflugzeugen vorsieht. Momentan ist daher nicht klar, wie sich die Übernahme der Verordnung mit der von der Motion geforderten Ausnahmeregelung vereinbaren lässt und wann die Regelung in der Schweiz in Kraft treten wird.

    lp-modellbau-juli2020-TeaserSimple-drohnenpiulot.jpg
    Maurice Lüscher

    BRACK.CH Specialized Sales

    Ich bin bei BRACK.CH als Specialized Sales tätig. Industrielle Drohnen eröffnen vielseitige Möglichkeiten und verbinden traditionelle Arbeitsmethoden mit modernster Technik. Die Anwendungen reichen von der Inspektion, Thermografie und Leckortung bis hin zum Modelling und der Kartografie. Diese Bandbreite an Möglichkeiten fasziniert mich sehr und es kommen ständig neue Anwendungen mit dazu. Mit meinen Texten möchte ich neue Ideen und Chancen mit Ihnen teilen.

    Alle Beiträge des Autors anzeigenicon/arrowRight
    ,
    FacebookLinkedinRedditXWhatsapp