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Neues E-Bike-Gesetz: Ab April auch am Tag mit Licht

16.03.2022

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat bekanntgegeben, dass E-Bikes ab April 2022 auch am Tag mit Licht fahren müssen. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Gesetz, unter anderem, welche Lampen verwendet werden dürfen und wo das Licht eingeschaltet sein muss.

Was ändert sich?

Bislang galt für normale Velos und E-Bikes, dass sie bei Dämmerung und in Tunnels mit Licht fahren müssen. Neu müssen E-Bikes das Licht zusätzlich auch am Tag eingeschaltet haben.

Weshalb gibt es das neue Gesetz?

Das Gesetz soll für weniger Unfälle sorgen. Eine dänische Studie hat gezeigt, dass das Velofahren mit Tagfahrlicht jeden 5. Unfall verhindern kann. Die Studie hat 12 Monate gedauert und ist mit 3845 Velofahrern durchgeführt worden. Allerdings sind die Velofahrer in der Studie nicht mit E-Bikes unterwegs gewesen, sondern mit normalen Velos. Weil aber E-Bikes tendenziell schneller sind als Velos, dürfte die Zahl vermeidbarer Unfälle bei E-Bikes noch höher sein.

Brauche ich eine spezielle Lampe?

Nein – zumindest, wenn Ihre jetzige Beleuchtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Anforderungen an die Mindestbeleuchtung von Velos und E-Bikes sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VST) in Art. 216 festgelegt:

«Fahrräder müssen […] mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein. Sie können fest angebracht oder abnehmbar sein. Die Lichter an Fahrrädern dürfen nicht blenden.»

Der Punkt «Diese Lichter müssen nachts bei guter Witterung auf 100 m sichtbar sein» ist allerdings etwas schwierig zu überprüfen. Denn nicht alle Velolampen-Hersteller geben eine Leuchtweite an.

Schauen Sie im Handbuch oder auf der Hersteller-Website nach, ob für Ihre Velolampe eine Leuchtweite angegeben ist. Wenn Sie keine Angabe finden, empfehlen wir den Feldtest. Dazu gehen Sie bei Nacht nach draussen und betrachten Sie die Lampe aus 100 Meter Entfernung. Das ist zwar etwas aufwändig, dafür haben Sie aber Gewissheit.

Für alle, die noch gar keine Velolampe besitzen, haben wir eine Auswahl an Lampen getroffen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie finden die Produkte am Ende dieses Beitrags.

Wo gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn Sie nicht ausschliesslich privat genutzt wird und somit für jedermann zugänglich ist. Das trifft auch auf Waldwege und Bike-Trails zu, deswegen gilt die Tagfahrlicht-Pflicht dort ebenfalls.

Eine Tagfahrlicht-Pflicht auf Waldwegen und Bike-Trails mag übertrieben erscheinen. Aber auch im Wald und auf dem Trail begegnen Sie anderen Verkehrsteilnehmern. Wenn diese sie schneller sehen, können Sie schneller reagieren und Unfälle verhindern.

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