Die Herstellergarantie erlischt
Die Herstellergarantie eines Produktes erlischt, wenn dies einen Fehler oder Defekt aufweist, welcher durch CID (Customer Induced Damage) entstanden ist.
Als CID werden alle Fälle bezeichnet, bei welchen Produkte durch unsachgemässen Gebrauch oder durch mechanische Einwirkung beschädigt wurden.
Solche Fälle unterliegen nicht der Gewährleistung/Garantie und es kann daher kein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschädigung für den eigentlichen Defekt des Produkts verantwortlich ist, oder keinen Einfluss darauf hat (kausaler Zusammenhang).
Hier eine Auswahl möglicher Garantieausschluss-Gründe:
- Fall- und Bruch-Schäden
- Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
- Elektronische oder mechanische Modifikationen
- Entfernte Seriennummern
- Eingedrückte CPU-Sockel-Pins (Intel) oder CPU-Pins (AMD)
- Verbrannte Chips und Komponenten
- Fehlende Chips und Komponenten
- Durchtrennte/beschädigte Leiterbahnen
- Geöffnete Garantiesiegel («Warranty void if seal is broken» oder ähnliches)
- Beschriftete, bemalte oder gravierte Produktteile
- Normaler Verschleiss und Abnützung des Produktes (bsp. Bremsen eines Fahrrades, Akkus jeglicher Art, usw.)
Wie behandeln Hersteller CID-Fälle?
Sobald wir als Lieferant einen Artikel zur Reparatur erhalten, wird dieser kontrolliert. Bei sichtbaren CID-Fällen informieren wir den Kunden und der Schaden wird dokumentiert. Wenn solche Produkte zum Hersteller gelangen, stellt dieser seine Aufwände in Rechnung, da die Garantieleistungen abgelehnt werden.
Sollte der CID nicht sichtbar sein, oder der Artikel direkt zum Hersteller gesendet werden, erfolgt einen Kostenvoranschlag ohne Vorinformation. Jegliche anfallenden Kosten müssen wir in diesem Fall an unsere Kunden weiterverrechnen.
Wir danken Ihnen für Ihre Nachsicht.
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