
Büroarchiv: Leitfaden zu Rechten und Pflichten
Unternehmen haben die Pflicht, bestimmte Dokumente sicher aufzubewahren. Vielleicht denken Sie, dass all diese Unterlagen und Informationen nur irgendwo in einem Aktenschrank liegen müssen und somit das Thema Archivierung erledigt sei. Aufgrund der hohen Wichtigkeit und den möglichen Folgen eines Verstosses kann ein genauer Blick auf das Thema Archiv jedoch gar nicht stark genug empfohlen werden.
Was wird unter "Archivierung" verstanden?
Bei all den Gesetzen und Vorschriften mag es zu Beginn alles andere als einfach sein, eine Übersicht zu gewinnen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die wichtigsten Vorschriften für eine korrekte Dokumentenarchivierung lauten. Der Begriff Archivierung kommt aus dem lateinischen "archivum", welches seit dem 15. Jahrhundert regelmässig in der allgemeinen Kanzleisprache verwendet wurde. Zudem wurden Gebäude, welche im antiken Griechenland für die Aufbewahrung von alten Dokumenten verwendet wurden, als "Archeion" bezeichnet. Während zu jener Zeit die Archivierung und Sicherung von physischen Papierrollen und Schriften gemeint war, bezieht sich diese Thematik in der heutigen Zeit vermehrt auf die Speicherung und Aufbewahrung von digitalen Informationen.
Darum ist eine korrekte Archivierung wichtig
Bei der Archivierung werden Informationen so gespeichert, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen und verwendet werden können. Es ist für jedes Unternehmen, jede Organisation oder Behörde wichtig, rechtskonforme Schritte zur Archivierung ihrer Dokumente zu unternehmen, um so die gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Es gibt mehrere Gründe, warum Sie Ihre Dokumente organisieren und archivieren sollten:
- Geordnete Akten erleichtern den Mitarbeiter*innen die Suche nach den benötigten Unterlagen, was weniger Zeitverschwendung beim Durchsuchen ungeordneter Papierstapel bedeutet.
- Sollte es jemals zu einer Prüfung durch Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden kommen, kann durch eine sorgfältige Aufbewahrung Ihrer Unterlagen nachgewiesen werden, dass alle Verfahren in jeder Phase korrekt eingehalten wurden.
- Die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen variieren je nach Art des Dokuments. Wenn die jeweiligen Richtlinien ausser Acht gelassen werden, drohen Strafen wie Bussgelder oder Strafanzeigen.
Tipps für eine ordentliche Aufbewahrung:
- Legen Sie Ordner mit eindeutigen Beschriftungen an, damit Sie später bei Bedarf wissen, wo die Informationen zu finden sind. Mehr dazu in unserem Beitrag "Die passende Ablage: Ordnung halten statt Ordnung schaffen müssen".
- Lassen Sie sensible Informationen niemals unbeaufsichtigt in Ihrem Büro herumliegen, da dies zu unbefugtem Zugriff oder Verlust führen kann.
Wie können Sie also für Ordnung und Sicherheit sorgen? Der erste Schritt besteht darin, zu wissen, welche Akten Sie für welchen Zeitraum aufbewahren müssen. Der zweite Schritt besteht darin, ein System einzurichten, mit dem Sie diese Dokumente bei Bedarf leicht wiederfinden können. Zur Orientierung dienen in diesen Angelegenheiten primär das Obligationenrecht (OR) sowie die Geschäftsbücherverordnung (GebüV).
Folgend eine Übersicht zu den jeweiligen Dokumenten sowie deren rechtlichen Vorschriften:
Unterlage/Dokument | Thema | Anforderung | Rechtsquelle |
Geschäftsbücher, Geschäftsbericht, Buchungsbelege und Revisionsbericht | Aufbewahrungsdauer | Aufbewahrungsdauer mindestens 10 Jahre nach abgelaufenem Geschäftsjahr. Dokumente müssen schriftlich und unterschrieben aufbewahrt werden. | Art. 958f Abs. 1 OR |
Geschäftsbücher | Originalität und Unveränderbarkeit | Aufbewahrungsart muss sicherstellen, dass im Nachhinein vorgenommene Änderungen sich klar nachvollziehen lassen und ersichtlich sind. | Art. 3 GeBüV |
Buchungsbelege und Geschäftsbücher | Sorgfaltspflicht | Die Archivierung muss Schutz vor äusseren Einwirkungen gewährleisten, sowie sorgfältig und geordnet umgesetzt werden. | Art. 5 GeBüV |
Verfügbarkeit und Einsicht | Die Archivierung muss gewährleisten, dass sie von einer befugten Person bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist innerhalb einer angemessenen Zeitspanne eingesehen und überprüft werden kann. | Art. 6 GeBüV | |
Archivierte Dokumente und Informationen | Ansprüche an die Unternehmung | Die Aufbewahrung von archivierten Daten erfordert eine klare Trennung von aktuellen resp. operativen Informationen. Die Zuständigkeit für archivierte Informationen muss hierbei klar definiert und in schriftlicher Form festgehalten werden. | Art. 7 GeBüV |
Archiv und Informationen | Zutritt zum und Zugriff auf das Archiv | Es ist notwendig, die archivierten Informationen systematisch zu erfassen sowie vor unautorisiertem Zugriff zu sichern, wobei sämtliche Zugriffe und Zutritte protokolliert werden müssen. | Art. 8 GeBüV |
Archivierungsarten und Datenpflege | Überarbeitung und Datenübernahme | Es besteht die Verpflichtung, in regelmässigen Abständen die Integrität und Lesbarkeit zu prüfen | Art. 10 GeBüV |
Vorschriften für archivierte Informationsquellen - Art. 9 GeBüV
Die Nutzung unveränderlicher Informationsquellen wie Papier und weiteren physischen Materialien ist immer gestattet, während der Gebrauch veränderbarer Informationsquellen lediglich unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein kann.
Bewährte Praktiken für Datenschutz und Zugriffssicherheit
Die folgende Auflistung zeigt die wichtigsten Punkte für eine effektive Einhaltung der Datensicherheit sowie des Schutzes vor unberechtigtem Zugriff.
Vertraulichkeit
- Nur berechtigte Personen erhalten Zugriff auf die Daten
- Benutzerkontrolle
- Zugangskontrolle
- Zugriffskontrolle
Verfügbarkeit und Integrität
- Systemsicherheit
- Datenintegrität (Korrektheit, Vollständigkeit und Konsistenz von Daten)
- Wiederherstellung
- Speicherkontrolle
- Datenträgerkontrolle
Evidenz und Rückverfolgbarkeit
- Eingabekontrolle
- Bekanntgabekontrolle
- Korrekturkontrolle
Die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und Aufbewahrungsfristen gewährleistet nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern. Durch die Umsetzung der oben genannten Auflistung können Unternehmen nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen geschützt werden, sondern durch die geordnete Dokumentenverwaltung eine erhebliche Effizienzsteigerung umsetzen. Die Archivierung im Büro geht schlussendlich über die blosse Aufbewahrung von Akten hinaus und dient als Schlüssel für langfristige Sicherheit, Transparenz und erfolgreiche Geschäftsführung.
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